Initiativen und Vereine, die Fördermittel vom Bezirk Mitte beantragen, sollen gemäß der Zählvereinbarung von CDU und SPD künftig eine Erklärung unterzeichnen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Die Vereinbarung zu kommunalpolitischen Schwerpunkten in der kommenden Legislaturperiode sieht vor: „Zuwendungsempfänger von bezirklichen Mitteln und/oder Partner in Projekten mit bezirklicher Beteiligung sollen im Zuge des Antragsverfahrens eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben.“
Das Bündnis Berlin-Mitte gegen Rassismus lehnt dieses Vorhaben vehement ab.
Vereine, Initiativen, Glaubensgemeinschaften und Einzelpersonen sollen nicht unter den Generalverdacht des politischen Extremismus gestellt werden. Grundlage unserer Demokratie ist eine aktive Zivilgesellschaft, die auch kritisch sein darf und muss. Das Bezirksamt Mitte sollte seinen Bürgerinnen und Bürgern vertrauen und von ihnen keine Bekenntnisse erzwingen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine solche Klausel bereits auf Bundesebene eingeführt und wurde deshalb zu Recht von vielen Seiten kritisiert. Hier sollen die Initiativen nicht nur ihre eigene Verfassungstreue beteuern, sondern sich zusätzlich auch für alle Kooperationspartner verbürgen und aktiv Informationen einholen. Diese staatliche Verpflichtung zur Bespitzelung ist inakzeptabel.
Gerade die aufgedeckte rechtsterroristischen Mordserie zeigt: Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für rassistische und neonazistische Tendenzen und eine breite Präventionsarbeit, um solche Taten in Zukunft zu verhindern. Dazu muss der Staat den vielen Initiativen, die sich für Toleranz, Vielfalt und Teilhabe einsetzen, Vertrauen, Respekt und Anerkennung entgegenbringen. Ihre Arbeit stärkt das demokratische Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Daher müssen diese Initiativen staatlich gefördert, anstatt behindert werden. Wir fordern das Bezirksamt Mitte auf, auf die geplante Einführung der Extremismusklausel zu verzichten.

